Honorar

Mein Honorar für eine Einzelstunde (auch für das Erstgespräch) à 60 Minuten beträgt 85,- Euro. Das Honorar beinhaltet die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.

Für eine Paartherapiesitzung (die Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist sich dafür 90 Minuten Zeit zu nehmen) 140,- Euro.

Für Coaching und Supervison à 60 Minuten auch 85,- Euro.

Bitte kommen Sie pünktlich, oder gerne auch etwas früher, damit Ihnen die gesamte Zeit zur Verfügung stehen kann.

Zur Zeit ist kein Therapieplatz frei, ich führe eine Warteliste - die Wartezeit ist ungefähr 5-6 Monate, das ist sehr schwer einschätzbar. Sie können sich gerne trotzdem melden, wenn Sie sich eine Wartezeit vorstellen können. Wir können auch zeitnah nach einem Termin für ein Erstgespräch schauen, damit wir uns schonmal kennenlernen können.

Ich arbeite gerne mit Bargeldzahlung, weil ich das persönlicher finde. Wir können aber natürlich auch eine andere individuelle Regelung treffen. Selbstverständlich bekommen Sie eine Quittung/Rechnung.

Für Studentinnen und Studenten, Wenigverdienende oder Menschen mit Geldsorgen habe ich 2 Sozialplätze. Wenn das für Sie zutrifft, haben Sie bitte keine Hemmung mich darauf anzusprechen, ob gerade ein Sozialplatz frei ist. Ein Sozialplatz heißt dass wir zusammen besprechen welches Honorar möglich ist.

Da die Arbeit die geplante Zeit und Ruhe braucht, führe ich eine reine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind daher verbindlich für Sie reserviert. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich jeden Termin, der nicht rechtzeitig mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird, in Rechnung stelle. Kurzfristige Absagen bitte per Telefon und email.
Falls Sie mehr als 5 Minuten zu spät kommen bitte ich darum auch anzurufen, damit ich Bescheid weiß ob und wann Sie noch kommen.

Ich sehe es in Ihrer Verantwortung mich eindeutig und rechtzeitig über Absagen zu informieren.

Das Honorar für Ihre Sitzungen wird privat abgerechnet.

Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten meist einen Teil der Kosten. Es wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet. Da die Verträge der Versicherten mit den privaten Krankenkassen/Versicherungen sehr unterschiedlich sind, kann ich über die Höhe der möglichen Erstattung keine genaue Angabe machen.

Gesetzliche Krankenkassen:
Die Durchführung der heilpraktischen Tätigkeit und heilpraktischen Psychotherapie gehört nicht zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen.
Allenfalls im Einzelfall werden anfallende Kosten erstattet, wenn vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten/von der Patientin bei seiner/ihrer Krankenkasse gestellt wird.

Euer Körper ist die Harfe eurer Seele
und es ist an euch, ihm süße Musik zu entlocken oder wirre Töne.

Khalil Gibran (1883-1931)